
Gemäß Weinbezeichnungsrecht (siehe dort im Detail) der EU ist für Getränke über 1,2% vol Alkoholgehalt jeglicher Gesundheitsbezug auf dem Etikett und bei werblich eingestuften Aussagen verboten, weil damit Alkoholkonsum als positiv suggeriert wird. Dazu zählt auch der Begriff „bekömmlich“ und ähnlich lautende.
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https://glossar.wein.plus/bekoemmlich
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