[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. welches nur im Forstwesen üblich ist, lauter, oder helle machen; auslichten. Einen Wald, ein Holz ausläutern, aushauen. Daher die Ausläuterung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4263