[Achtung: Schreibweise von 1811] Abnutzen, verb. reg. act. 1) Bey den Rechtslehrern, als ein Überbleibsel der Oberdeutschen Mundart, die Nutzung oder den Genuß einer Sache haben, wie abnießen. Ein Gut abnützen. 2) Durch Gebrauch schlechter, unbrauchbarer machen, besonders von Werkzeugen. Ein Messer abnützen. Der Stein n... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_593