
Die Zugänglichmachungsverordnung (Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren, abgekürzt ZMV) regelt in Deutschland die Anforderungen und das Verfahren, um blinden und sehbehinderten Personen (berechtigte Personen) in einem Gerichtsverfahren Dokumente in einer ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zugänglichmachungsverordnung
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