
Zinsgüter, lateinisch bona censitico, beneficium, im historischen Recht Bezeichnung für Grundstücke, die gegen Abgaben (Bodenzins an den Zinsherr, Frondienste, Renten, Zehnte usw.) Eigentum von Hörigen waren. Die Inhaber freier Zinsgüter besaßen freies Veräußerungsrecht. Siehe auch Erbleihe. Der Beg...
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