Ziehgeld Bedeutung

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Ziehgeld

Ziehgeld Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ziehgeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, Geld, welches man für die Kost und Erziehung eines Kindes bezahlet. Nach den Dresdener Statuten wird bey Theilung der Erbschaften den Unmündigen bis ins 12te Jahr jederzeit ein wöchentliches Ziehgeld ausgesetzet.
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