
Eine Willenserklärung (WE) kann in verschiedener Hinsicht Mängel des erklärten Willens aufweisen, wodurch der Bestand des auf ihr beruhenden Rechtsgeschäfts in Frage gestellt wird. Fehlt schon der Handlungswille, so liegt eine WE überhaupt nicht vor. Ist die WE zwar bewusst abgegeben, fehlt aber der...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Willenmaengel.htm

Eine Willenserklärung (WE) kann in verschiedener Hinsicht Mängel des erklärten Willens aufweisen, wodurch der Bestand des auf ihr beruhenden Rechtsgeschäfts in Frage gestellt wird. Fehlt schon der Handlungswille, so liegt eine WE überhaupt nicht vor. Ist die WE zwar bewußt abgegeben, fehlt aber der Rechtsgeltungs- oder Geschäftswille (insbes...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Willensmaengel.html

allgemein-rechtlich das Auseinanderfallen von Wille und Erklärungsinhalt bei Willenserklärungen. Willensmängel sind vor allem: 1. Irrtum, entweder im Erklärungsvorgang selbst ( Erklärungsirrtum, z. B. durch Versprechen) oder über den Inhalt der Erklärung ( Inhaltsirrtum, z. B. Unkenntnis der rechtlichen Bedeutung eines gebraucht...
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