Willenserklärung, Wirksamwerden Bedeutung

Suchen

Willenserklärung, Wirksamwerden

Willenserklärung, Wirksamwerden Logo #42834Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird wirksam, wenn der Erklärende sie abgegeben hat und sie dem Empfänger zugegangen ist (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB, wird auch als Zugangstheorie bezeichnet). Bei einer nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung genügt die Abgabe durch den Erklärenden.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/willenserklaerungwirksamkeit.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.