
Lieferverträge auf Gas, Wasser, Strom u.a. für Kleinabnehmer sind nach h.M. keine Dauerschuldverhältnisse (und damit kein Sukzessivlieferungsvertrag, da ein einheitlicher Rahmen fehlt; str.). Sie werden vielmehr jeweils stillschweigend für die neue Bezugsdauer oder -menge verlängert (Neuabschluss). ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wiederkehrschuldverhaeltnis.htm

Lieferverträge auf Gas, Wasser, Strom u.a. für Kleinabnehmer sind nach h.M. keine Dauerschuldverhältnisse (und damit kein Sukzessivlieferungsvertrag, da ein einheitlicher Rahmen fehlt; str.). Sie werden vielmehr jeweils stillschweigend für die neue Bezugsdauer oder -menge verlängert (Neuabschluß). Dadurch entfällt im Konkurs des Schuldners d...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wiederkehrschuldverhaeltnis.html
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