
Teil des Inkassogeschäft s der Bank als durch die Bank erfolgender Einzug des Betrags, auf den ein Wechsel lautet (Wechselsumme), im Auftrag des Kunden der Bank. Der Kunde muss den Wechsel mit einem Indossament ohne einschränkenden Zusatz (also nicht mit »zum Inkasso« o. ä.) an die Bank versehen (girieren, indossieren). Die im Eigenbestand ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wechselinkasso-wechseleinzug/wechs
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