[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Walkhaar, des -es, plur. car. oder die Walkhaare, sing. car. in beyden Fällen als ein Collectivum, diejenigen Haare zu bezeichnen, welche bey dem Walken der Tücher und Zeuge abgestoßen werden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_487