[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Jemandes Gegenwart, oder doch in Rücksicht auf ihn zeichnen, so wohl, ihm einen Begriff von der Gestalt eines Dinges beybringen, als auch, damit er nachzeichnen lerne Einem etwas vorzeichnen. 2. Vorläufig zur folgenden Bearbeitung zeichnen. So zeichnen die Schlösser ein ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1908
Keine exakte Übereinkunft gefunden.