
ist der vor Abgabe einer Erklärung zu leistende Eid. Er erscheint bereits im Frühmittelalter. Ein möglicher Zusammenhang mit dem Kalumnieneid ist ungeklärt.Planck, J., Das deutsche Gerichtsverfahren, Bd. 1f. 1879, Neudruck 1973
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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