
Die Vorbewährung ist eine - nur im Jugendstrafrecht geltende - Bewährungsform, die gesetzlich nicht geregelt ist, aber aus {§|57|jgg|juris} Abs.1 und 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) abgeleitet wird. Anders als im Erwachsenenstrafrecht muss sich der verurteilte Jugendliche die Bewährung in einer Frist von einigen Monaten zunächst "verdienen". I.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbewährung
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