
Das Vollzugsziel definiert den Zweck des Vollzuges einer Freiheitsstrafe. Es ist damit vom Strafzweck zu unterscheiden, bei dem es um den Sinn der Verhängung von Strafen geht. In Deutschland ist das Vollzugsziel in {§|2|stvollzg|juris} Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) festgelegt: Das Vollzugsziel ist damit Maßstab und Ausrichtung fü...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugsziel
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