
landwirtschaftliche Großbetriebe unter der direkten Leitung der zentralen und örtlichen Verwaltungsorgane in der DDR, juristische Personen und Träger des ihnen übertragenen Volkseigentums. Die VEG sollten zu Musterbetrieben entwickelt werden, die die Aufgabe der Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung übernehmen sollten.
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