[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. welches im Hochdeutschen fremd ist, und nur bey einigen Schlesischen Dichtern für verweigern vorkommt Kein Begehrtes je erwidern, Kein Verwidertes begehren, Logau. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1074