Verwidern Bedeutung

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Verwidern

Verwidern Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. act. welches im Hochdeutschen fremd ist, und nur bey einigen Schlesischen Dichtern für verweigern vorkommt Kein Begehrtes je erwidern, Kein Verwidertes begehren, Logau.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1074
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