[Gesamthand] - Die Verwaltungsteilung bei Gesamthandeigentum führt zur Erlangung unterschiedlicher Vorteile auf der Gesamthandgemeinschaft für die ansonsten gleichermaßen Berechtigten. Diese wurde früher auch als Auszeigung bezeichnet. Die Verwaltungsteilung des Gesamthandeigentums bedeutet daher die faktische Teilung d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsteilung_(Gesamthand)
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