Verwaltungsakt, mit vorläufiger Bedeutung

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Verwaltungsakt, mit vorläufiger

Verwaltungsakt, mit vorläufiger Logo #42834Von einem Verwaltungsakt mit einmaliger Regelung spricht man, wenn sich die Wirkung der Regelung mit dem Vollzug des VA erschöpft (Beispiel: Ein VA der den Abriss eines baufälligen Schuppens anordnet, ist erschöpft wenn der Verantwortliche den Schuppen abgerissen hat. Von einem Verwaltungsakt mit dauerhafter Regelung (Dauerverwaltungsakt) sprich...
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