
(copyright, duplication right) Das urheberrechtlich geschötzte Recht, Kopien eines Werkes anzufertigen.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=V&id=29136&page=1

Vervielfältigungsrecht, das dem Urheber vorbehaltene ausschließliche Recht, Vervielfältigungsstücke seines Werks herzustellen. Einzelne Vervielfältigungen von geschützten Werken durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern sind zulässig, sofern sie nicht Erwerbszwecken d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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