
Die Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung, VersMedV) löste zum 1. Januar 2009 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) ab. == Motive des Gesetz...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsmedizin-Verordnung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.