[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben für offenbaren üblich ist, wo das ver eine unnütze Intension bezeichnet. Es veroffenbaret sich daraus, es erhellet daraus. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_650