[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. nein zu etwas sagen, es mit nein beantworten, im Gegensatze des bejahen. Eine Frage verneinen. In weiterer Bedeutung, welche doch in der Logik am üblichsten ist, verneinet man etwas, wenn man einem Subjecte etwas abspricht. Hier verneinet man schon, wenn man z. B. sagt, das E...
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(Text von 1910) Leugnen 1). Verneinen 2). Lügen 3). Man verneint das, wovon man bloß sagt, daß es einem Subjekte nicht zukomme (Gegens. bejahen); man leugnet das, was man verneint, sofern es für wahr gehalten wird oder wirklich wahr ist (Gegens. zugestehen, eingestehen, zugeben
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https://www.textlog.de/synonyme-leugnen-verneinen-luegen.html
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