
Personen, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, sind von der Arbeitslosenversicherung freigestellt. Sie sind beitragsfrei von dem Zeitpunkt an, an dem das Arbeitsamt die Leistungsminderung und der Rentenversicherungsträger Beruf...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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