[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Verhaft, des -es, plur. inus. welches von dem folgenden Zeitworte nur in engerer Bedeutung üblich ist, den Zustand des Befindens im Gefängnisse, in gerichtlicher Verwahrung, zu bezeichnen, wo es von Personen am üblichsten ist; im gemeinen Leben der Arrest. Jemanden in Verhaft nehmen, i...
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