[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur im Oberdeutschen, und allenfalls in den Kanzelleyen der Hochdeutschen, gebraucht wird, Gewalt anthun. Jemanden vergewaltigen, ihm Gewalt anthun. Daher die Vergewaltigung, besser die Gewaltthätigkeit.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_339
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