[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in den gemeinen und harten Sprecharten gebraucht wird, durch Buben, d. i. niedrige Unzucht, verlieren und durchbringen. Seine Ehre, sein Vermögen verbuben. So auch das Verbuben.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_149
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