[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unwille, des -ns, plur. car unangenehme Empfindung über das bemerkte Böse, und in engerer Bedeutung über das Mißverhalten anderer; wo Unwille theils einen geringern Grad dieser unangenehmen Empfindung ausdruckt, als Zorn, aber einen höhern, als Mißfallen, theils als eine allgemeine,...
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(Text von 1910) Zorn 1). Grimm 2). Unwille 3). Wut 4). Zorn (vgl. Art. 1346) bezeichnet die leidenschaftlich ausbrechende Gemütserregung, die sich wider eine Person oder Sache richtet, überhaupt. Der Zorn kann auch edel, berechtigt und von der Vernunft beherrscht sein, Grimm und
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(Text von 1910) Ungehalten
1). Böse
2). Zornig
3). Unwillig
4). Unwille
5). Zorn
6). Den geringsten Grad der Unlust, die man über das Unrecht empfindet, das jemand tut, drückt
böse aus. Wer über etwas
böse ist, der verrät dieses schon durch bloßes Stillschweige...
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