[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. nicht verschuldet. Ein unverschuldetes Übel, welches man nicht verschuldet hat Unverschuldeter Weise. In einer andern Bedeutung ist eine Person oder Sache unverschuldet, wenn sie mit keinen Schulden beschweret ist. Ein unverschuldeter Mann. Ein unverschuldetes Gut. Bey den SchwÃ...
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