
Als Unternehmensdelikt bezeichnet man im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand, durch dessen Formulierung die Versuchsstrafbarkeit bereits als der Vollendung gleichwertig angeordnet ist. Eines Rückgriffs auf die Versuchsregeln des allgemeinen Teils ({§|22|stgb|juris} ff. StGB) bedarf es also nicht. Die echten Unternehmensdelikte drücken da...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensdelikt
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