
ist die Nichtvornahme einer gebotenen Handlung. Die U. wird erst allmählich der Handlung angenähert.Kaser §§ 36 I 2, 51 II 1; Köbler DRG 242
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unterlassung, plur. doch nur selten, die -en, der Zustand, da man etwas nicht thut, welches zu thun man einige Bestimmung hat. Die Unterlassung des Schreibens, einer Pflicht, des Gebethes u.s.f. Daher die Unterlassungssünde, die strafbare Unterlassung einer befohlnen Handlung, die Übert...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1176

Unterlassung, zum einen die Nichterfüllung einer Pflicht, besonders einer Rechtspflicht gegenüber einem anderen, die diesen berechtigen kann, Schadensersatz zu verlangen oder von einem Vertrag zurückzutreten. Zum anderen der Anspruch auf Unterlassung, der bei rechtswidrigen Eingriffen in das Eigentu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die Nichtvornahme einer Handlung, rechtlich bedeutsam als Nichterfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und als Unterlassungsdelikt.
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https://www.wissen.de//lexikon/unterlassung
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