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Unbenommen Bedeutung
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Unbenommen
[Achtung: Schreibweise von 1811]
adj. et adv. nicht benommen, welches indessen als ein Nebenwort am üblichsten ist, für ungehindert, unverbothen. Es bleibt die solches zu thun unbenommen.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_629
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