Unabhängigkeit der Richter Bedeutung

Suchen

Unabhängigkeit der Richter

Unabhängigkeit der Richter Logo #42329Die zu Richtern ernannten Personen sind in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig, das heißt weisungsfrei (Ausnahme: Justizverwaltungssachen). Die Unabhängigkeit der Richter wird durch die Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit der Richter gesichert. Short version in English
Gefunden auf https://austria-forum.org//af/AEIOU/Unabh%C3%A4ngigkeit_der_Richter
Keine exakte Übereinkunft gefunden.