
Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach {§|833|bgb|juris} Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters. Die Haltereigenschaft definiert sich – ...
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Gefährdungshaftung, der Halter von Tieren für von diesen verursachten Schäden unterliegen. Sie ist in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert. Tierhalter ist, wer die Bestimmungsmacht über ein Tier besitzt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sic...
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Tierhalterhaftung, Haftung desjenigen, der im eigenen Interesse die Obhut über ein Tier längere Zeit übernimmt (Tierhalter), für die durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden. Der Tierhalter haftet auch, wenn ihn kein Verschulden trifft (Gefährdungshaftung). Wird der Schaden durch ei...
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