
Verlegung des ursprünglich festgesetzten Termins zur mündlichen Verhandlung eines Zivilprozesses. Aus erheblichen Gründen kann durch Entscheidung des vorsitzenden Richters ein Termin verlegt werden. Die Entscheidung des Richters ist unanfechtbar. Durch die Zivilprozessordnung (ZPO) wi...
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