
Soweit Teilgläubiger ihren Anspruch von einem Anwalt verfolgen lassen, beläuft sich der Gebührenanspruch maximal auf den Bruchteil an den Gebühren die für eine einheitliche Geltendmachung des Gesamtanspruches durch einen Gläubiger anfallen, der dem Anteil des Anspruchs des Teilgläubigers am Gesamtanspruch entspricht. Beispiel: A und B sind T...
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