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Taschenpfändung

Taschenpfändung Logo #42000 Eine Taschenpfändung ist die körperliche Durchsuchung des Schuldners im Rahmen der Zwangsvollstreckung, also die Durchsuchung der von dem Schuldner im Zeitpunkt der Durchsuchung getragenen Kleidung. Bewirkt wird die Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher, wobei für die Durchsuchung weiblicher Schuldner eine weibliche Hilfsperson und für...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Taschenpfändung

Taschenpfändung

Taschenpfändung Logo #42134Taschenpfändung, Pfändung einer in Kleidungsstücken des Schuldners vorgefundenen beweglichen Sache durch den Gerichtsvollzieher. Die gegen den Willen des Schuldners vorzunehmende Taschenpfändung in der Wohnung des Schuldners bedarf richterlicher Erlaubnis.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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