
Grundsatz der Bankbuchhaltung . Danach müssen alle Geschäftsvorfälle am Tag ihres Anfallens -bzw. nach dem jeweiligen Buchungsschnitt - in Grundbüchern sowie auf Personen- und Sachkonten verbucht und in der Tagesbilanz zusammengestellt werden. Auf Grund elektronischer Verarbeitung heute ohne Weiteres möglich.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/tagfertigkeit/tagfertigkeit.htm
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