Eine Superrevision bezeichnet besonders in der deutschen Rechtswissenschaft eine Revision der Revision, also die nochmalige Überprüfung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein übergeordnetes Gericht. == Deutschland == In Deutschland findet keine Superrevision durch das Bundesverfassungsgericht statt. Auch handelt es sich etwa bei der Aus Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Superrevision