
Artikel 115 des Grundgesetzes legt Obergrenzen für die Aufnahme neuer Schulden fest: 'Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten.' Diese Verfassungsregel ist also dann verletzt, wenn mehr Schulden gemacht a...
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