
Der Strafbann ist im deutschen Strafprozessrecht die Strafmaßbefugnis des im Hauptverfahren entscheidenden Gerichts. Je nach Gericht ist die Strafmaßbefugnis begrenzt (daher: Strafbann). Da die Rechtsfolgenerwartung und damit mittelbar der Strafbann auch die Zuständigkeit des Strafgerichtes begründet, ist diese Frage in den §§ 24 ff. Gericht...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbann
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