
Abfindung an entlassene Arbeitnehmer, wenn der Unternehmer bei Betriebsstilllegung sich ohne zwingenden Grund nicht an die Einigung mit dem Betriebsrat oder einen Einigungsvorschlag der Einigungsstelle hält und deshalb zur Kündigung genötigt ist. Die Stilllegungsvergütung soll das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sichern.
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