
Der sterbende Mensch kann bis zum Zeitpunkt des Todes grundsätzlich alle seine Rechte ausüben. Demzufolge darf er u.a. bestimmen, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen er in Anspruch oder nicht in Anspruch nehmen will. Dies ermöglicht es ihm beispielsweise, auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen zu ver...
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