
Stellensuche, unabdingbarer Anspruch des Arbeitnehmers auf angemessene Freistellung von der Arbeit zum Aufsuchen einer neuen Stelle nach der Kündigung eines dauernden - nicht nur auf kurze Zeit abgeschlossenen - Arbeitsverhältnisses (§ 629 BGB). Während dieser Zeit ist das Entgelt fortzuzahlen (§ ...
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