
Als Standardhebung bezeichnet man eine im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegende Verbesserung/Instandsetzung von mindestens drei der vier zentralen Merkmale einer Immobilie. Zentrale Merkmale sind hierbei: Ist dies der Fall, so resultiert aus der Standardhebung das Verbot des Abzugs für auf die genannten Merkmale entfallen...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Standardhebung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.