
Das Staatsorganisationsrecht bezeichnet in Deutschland ein Teilgebiet des Staatsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane. Neben den Grundrechten ist das Staatsorganisationsrecht üblicherweise der zweite Hauptteil moderner Verfassungen (siehe auch Staatsorganisation). Zum Staatsorganisationsrecht gehören: sowie weitere Gesetze...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsorganisationsrecht
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