
Das Staatserbrecht ist eine Regelung im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Es bezeichnet das gesetzliche Erbrecht des Fiskus, das dann besteht, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes weder einen Verwandten noch einen Ehegatten oder Lebenspartner hinterlässt. Im deutschen Recht ist das Staatserbrecht in {§|1936|bgb|juris} BGB geregelt. Nach...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Staatserbrecht
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