
Mit Societas Europae oder Europäische Gesellschaft wird eine auf EG-Verordnung 2157/2001 beruhende europaweit einheitlich geregelte Kapitalgesellschaft bezeichnet, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. In deutsches Recht ist die S.E. 2004 mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) überführt worden. Das SEEG besteht aus z...
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