
Mit Scheinbeklagter wird jemand bezeichnet, dem irrtümlich eine Klageschrift zugestellt wurde, obwohl er nicht die in der Klageschrift bezeichnete Person ist. Der Scheinbeklagte wird durch die Zustellung nicht Partei des Prozesses. Er kann sich aber im Rahmen eines Identitätsstreits gegen die irrtümliche Zustellung wehren. Beispiel: A will den K...
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