[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schatzrath, des -es, plur. die -räthe, in einigen Provinzen, 1) ein Beysitzer eines Schatz-Collegii; ein Kammerrath. 2) Ein ganzes zur Verwaltung der öffentlichen Einkünste niedergesetztes Raths-Collegium; die Kammer.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1012
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